Barrierefreiheitserklärung
Klaro soll für alle nutzbar sein, die sich in Deutschland auf eine Arztstelle bewerben — auch mit Tastatur, Screenreader oder vergrößerter Darstellung. Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen Stand, einschließlich dessen, was noch nicht geprüft ist.
Stand der Barrierefreiheit
Klaro ist teilweise barrierefrei. Es wurde keine formale Prüfung nach WCAG 2.1 oder EN 301 549 durchgeführt, daher wird hier keine Konformitätsstufe behauptet. Umgesetzt sind unter anderem:
- durchgängige Sprachauszeichnung der Seiten (Deutsch)
- sichtbare Fokusmarkierung bei Bedienung per Tastatur
- Sprungmarke „Zum Hauptinhalt springen" am Seitenanfang
- Textalternativen für Bilder; rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren"; Animationen sind nie notwendig, um einen Zustand zu verstehen
Bekannte Einschränkungen
- Die erzeugten PDF-Dokumente (Lebenslauf, Anschreiben) sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Sie sind für den Versand an Arbeitgeber gedacht und folgen deren üblichen Formaterwartungen.
- Einzelne komplexe Ansichten — insbesondere der Lebenslauf-Editor — sind nicht systematisch mit Screenreadern getestet.
- Stellenanzeigen verlinken auf Seiten der Arbeitgeber. Deren Barrierefreiheit liegt außerhalb des Einflussbereichs von Klaro.
Barrieren melden
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie einen Inhalt nicht nutzen können, melden Sie es bitte — mit Angabe der Seite und, wenn möglich, der verwendeten Technik (z. B. Screenreader und Browser). Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
E-Mail: info@klaro.tools
Kontaktformular: klaro.tools/kontakt
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen seit dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit. Klaro wird von einer Einzelperson ohne Beschäftigte betrieben und dürfte damit unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme des BFSG für Dienstleistungen fallen. Diese Erklärung ist deshalb freiwillig: Barrierefreiheit ist hier ein Ziel, keine bloße Pflichterfüllung.
Stand dieser Erklärung
Erstellt im September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung. Sie wird aktualisiert, sobald sich der Stand ändert.