Zum Hauptinhalt springen

RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH

Arzt in Weiterbildung Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie

Ludwigsburg, Baden-Württemberg01.10.2026
Karrierestufe
Assistenzarzt
Fachrichtung
Innere Medizin
Einrichtung
Maximalversorger
Arbeitszeit
Teilzeit möglich
Vertrag
Befristet
Tarif
TV-Ärzte/VKA
Beginn
ab sofort
Abteilung
Innere Medizin II (Kardiologie, Nephrologie, Intensivmedizin)
Team
15 Ärztinnen und Ärzte, Erweiterung geplant
Dienste
Nachtdienste frühestens nach 9 Monaten, keine 24h-Dienste
Weiterbildung
volle Befugnis für Innere Medizin/Kardiologie

Über die Stellekurz gefasst, in unseren Worten

Moderne Klinik mit 115 Betten, davon 24 Intensiv- und 16 IMC-Betten. Umfassende kardiologische Diagnostik und Therapie inklusive Herzkatheter, ECMO, Kardio-MRT/CT und Schrittmacher-Implantationen. Zertifizierte Weiterbildungsstätte für Interventionelle Kardiologie und Rhythmologie.

Aufgaben

  • Betreuung von Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzerkrankung
  • Mitwirkung bei interventionellen Eingriffen (z.B. Herzkatheter, Mitraclip)
  • Durchführung von Schrittmacher- und Defibrillator-Implantationen
  • Beteiligung an interdisziplinärer Intensivmedizin (ECMO, Hämofiltration)
  • Mitwirkung an Fort- und Weiterbildungsangeboten

Anforderungen

  • Approbation als Arzt (m/w/d)
  • Interesse an Facharztweiterbildung Innere Medizin/Kardiologie
  • Deutsche Sprachkenntnisse (mind. C1 Medizin)
  • Masernimpfung oder Immunität nach Infektionsschutzgesetz
  • Teamfähigkeit, Kollegialität und Flexibilität
  • Interesse an interdisziplinärem Austausch

Angebot

  • Eingruppierung in EG I TVöD-Ärzte bei Erfüllung der Voraussetzungen
  • Betriebliche Altersvorsorge und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Strukturierte Aus- und Weiterbildung mit Rotationsmöglichkeiten
  • RKH-Akademie und Simulationszentrum für Qualifizierungen
  • Familienfreundliche Dienstplanung und flexible Arbeitszeiten
  • Jobticket, Jobrad-Leasing und Mitarbeiter-Rabatte

Angaben von Klaro, ohne Gewähr. Verbindlich ist die Originalanzeige.